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Ratgeber für den Umgang mit unzureichenden Entschädigungen nach Flugausfällen

In der heutigen Zeit sind Entschädigungen aufgrund von abgesagten oder stark verspäteten Flügen ein gängiger Bestandteil des Geschäftsmodells von Fluggesellschaften, die in Europa tätig sind. Die Gesetzgebung hat sich in den letzten 15 Jahren erheblich verbessert, und Verbraucher genießen im Zusammenhang mit Flugreisen von oder nach Europa eine beispiellose Anzahl an Rechten. Dennoch kommt es immer noch häufig vor, dass Fluglinien versuchen, ihre Kunden mit Gutscheinen oder geringfügigen finanziellen Vergütungen abzuspeisen. Auf diese Weise versuchen sie, die Betroffenen zu beruhigen und von der Forderung nach Entschädigung gemäß den europäischen Fluggastrechten abzulenken.

Unterstützung durch digitale Start-ups bei rechtlichen Angelegenheiten

Angesichts dieses offensichtlichen Bedarfs hat sich eine ganze Branche von Unternehmen entwickelt, die bei Flugverspätungen und -ausfällen Hilfe leisten. Statt Stunden mit Mahnungen und Schreibarbeit zu verbringen, können betroffene Passagiere ihre Forderungen an Drittunternehmen übertragen. Diese übernehmen dann die Aufgabe, die Entschädigung bei Flugausfall einzufordern. Bei Bedarf können sie sogar bis vor Gericht in höhere Instanzen gehen. Dank einer nahezu hundertprozentigen Erfolgsquote gehören diese neuen Dienstleister mittlerweile zu den führenden Unternehmen in der digitalen Rechtslandschaft.

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Rechte der Flugreisenden

Wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat und entweder der Abflug- oder der Zielflughafen innerhalb der EU liegt, greift automatisch die EU-Verordnung. Dies bedeutet, dass den Passagieren eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 650 Euro zusteht. Jeder Flugreisende hat Anspruch darauf, unabhängig davon, ob er in der EU ansässig ist. Ausschlaggebend ist lediglich, dass der Flug in Europa gestartet oder gelandet ist.

Die einzige Ausnahme von dieser Entschädigungsregelung betrifft außergewöhnliche Umstände. Hierzu gehören beispielsweise seltene und unvorhersehbare technische Probleme, politische Gefahren, terroristische Angriffe und ähnlich ernsthafte Situationen. Häufige Gründe für Flugverspätungen wie Probleme mit der Besatzung, Gepäck oder Flughafenverwaltung fallen jedoch nicht in diese Kategorie.

Angemessener Umgang mit Gutscheinen

Kleine Gutscheine für den Erwerb von Getränken und Lebensmitteln am Flughafen sind akzeptabel. Dies gilt jedoch nicht für Reise- oder Fluggutscheine. In solchen Fällen sollten die Auswirkungen auf andere Ansprüche sorgfältig geprüft werden, bevor sie angenommen werden. Außerdem werden solche Gutscheine oft mit einem Aufschlag von 50 % auf die Entschädigung ausgegeben. Wenn Ihnen beispielsweise eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro zustehen würde, könnte Ihnen ein Gutschein im Wert von 800 bis 900 Euro angeboten werden. Wenn der Gutscheinbetrag jedoch geringer ist als die erwartete Entschädigungssumme, sollten Sie den Gutschein keinesfalls akzeptieren.

Erzielen einer angemessenen Entschädigung

Falls Ihre Fluggesellschaft sich weigert, gemäß der europäischen Rechtsprechung die volle Entschädigung zu zahlen, ist es ratsam, nach Unterstützung zu suchen. Unternehmen wie Flightright haben sich darauf spezialisiert, mit Fluggesellschaften zu verhandeln und die Rechte ihrer Kunden durchzusetzen. Dabei entstehen für Sie keine Kosten; der Anbieter erhält lediglich im Erfolgsfall eine Provision, die von der Entschädigung abgezogen wird. Dies gewährleistet einen problemlosen Ablauf der rechtlichen Aspekte des Vorfalls. Aufgrund der hohen Erfolgsquote ist das persönliche Risiko für die Betroffenen äußerst gering.


Bildquelle Titelbild:

  • People Image Studio/shutterstock.com

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