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Einsatz von IP-Kameras: Worauf sollte man achten?

Seit der bedeutenden Weiterentwicklung der Heimnetzwerktechnik haben auch sogenannte IP-Kameras wieder Konjunktur. Sie sind heutzutage leistungsfähiger als jemals zuvor und gleichzeitig preiswert. Im modernen Heim können sie für die unterschiedlichsten Zwecke genutzt werden. Dieser Artikel zeigt wie das geht.

Kann man Netzwerkkameras zur Videoüberwachung nutzen?

In der Tat interessieren sich viele Menschen für IP-Kameras vor allem aus Sicherheitsaspekten. Dabei ist die Meinung der Experten in Bezug auf Netzwerkkameras für die Videoüberwachung durchaus ambivalent. Vor allem günstige Modelle sollten für eine ernsthafte Videoüberwachung nicht genutzt werden. Hochwertige Alarmtechnik für das Eigenheim eignet sich hier besser. Die Übertragungsqualität ist stabiler und das Signal ist weniger anfällig für Störungen. Ein Problem: Per WLAN können zwar mittlerweile beachtliche Übertragungsraten erreicht werden, allerdings ist das Signal meist nicht stark genug, um auch durch mehrere Häuserwände hinweg stabil zu bleiben. Außerdem brauchen Videokameras, die per WLAN funktionieren, einen besonders hohen Sicherheitsstandard. Diese Methode ist nur geeignet, wenn der WLAN-Router in unmittelbarer Nähe zur Kamera steht und dort auch bleiben wird. Dann kann die Übertragung unter Umständen stabil genug sein, um einen ausreichenden Empfang zu gewährleisten.

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Wie empfehlenswert sind Funksysteme?

Funksysteme werden heutzutage nur noch genutzt, um Alarmanlagen untereinander kommunizieren zu lassen. So kann ein Einbruchsschutz beispielsweise mit einer Funkfernbedienung scharf geschaltet werden. Auch hier sollte man keinesfalls auf allzu billige Technik zurückgreifen, denn: Funkquellen gibt es normalerweise in einem Haushalt viele. Und wenn auf der gleichen Frequenz in etwa gleich stark gefunkt wird – was schon bei zwei günstigen Fernbedienungen problemlos der Fall sein kann – können sich die Signale überlagern und gegenseitig stören. Dann ist die Funk-Alarmanlage eventuell anfällig für Sicherheitslücken. Wem die Einbruchssicherheit wirklich am Herzen liegt, der sollte deshalb auf hochwertige Systeme zurückgreifen, die auf alternativen Frequenzen funken oder ein so starkes Signal bereitstellen, dass es unmöglich von einer anderen Quelle überlagert werden kann.

Zwischenfazit zu Überwachungssystemen: Netzwerkkameras sind gut, aber nicht die einzige Lösung

Bei einem richtigen Setting kann die IP-Kamera bares Geld sparen. Eine digitale IP-Kamera muss nicht teuer sein und kann gleichzeitig einen soliden Schutz bieten. Außerdem ist sie einfacher installiert als professionelle Überwachungssysteme und kann zudem denkbar einfach ferngesteuert werden. Wer gern einfach vom Urlaub aus immer mal wieder einen Blick auf den Vorgarten werfen möchte, für den bietet sich die Netzwerkkamera zur Überwachung an. Wer jedoch aus welchen Gründen auch immer ernsthaft befürchten muss, dass ein Einbruch sehr wahrscheinlich ist, der sollte auf größere Systeme umrüsten oder gleich mehrere verschiedene Techniken nutzen (dazu später mehr).

Darf ich bei mir zu Hause eine Videoüberwachung installieren?

Für Überwachung gelten in Deutschland strenge Gesetze. Nicht jeder darf einfach überall eine Kamera aufstellen. Innerhalb der eigenen vier Wände und auf dem eigenen Grundstück ist Videoüberwachung aber grundsätzlich erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass keine unbeteiligten Dritten ohne deren Einwilligung aufgezeichnet werden. Das stellt den Hauseigentümer aber in der Regel vor ein Dilemma, denn: Was ist dann mit dem ganz normalen Besuch, den ich bekomme? Viele Eigentümer lösen das Problem, indem sie im Eingangsbereich gut sichtbar einen Hinweis anbringen, dass eine Videoüberwachung installiert ist. Rechtlich gesehen ist das in Ordnung. Ist der Hinweis wirklich gut erkennbar, kann das Betreten des Grundstückes dann als stille Einwilligung in die Videoüberwachung betrachtet werden.

Kittichai Boonpong/123RF.COM

Normaler Besuch, der dann trotzdem aufgezeichnet wird, hat also kaum eine Rechtsgrundlage, sich darüber zu beschweren. Und das Hinweisschild erfüllt noch eine andere, wichtige Funktion: Schon das Vorhandensein einer Videoüberwachung kann Einbrecher empfindlich abschrecken. Wenn sie ein solches Hinweisschild sehen, könnten sie es sich noch einmal anders überlegen. Gerade in Wohnsiedlungen, wo besonders oft eingebrochen wird, hat sich die These bewährt, dass ein stark überwachtes Haus durchaus eine Abschreckungswirkung hat. Das bedeutet auch, dass die Überwachung für den Einbrecher unmittelbar ersichtlich sein muss. Versteckte Kameras können so sogar einen gegenteiligen Effekt haben. Der Einbrecher glaubt dann, es mit einem gering überwachten Haus zu tun zu haben – und steigt trotzdem ein.

Sieht er aber bereits am Eingang ein Schild, das auf die Videoüberwachung hinweist, weicht er womöglich auf ein Nachbarhaus aus. Besonders dreiste Einbrecher lassen sich natürlich von keinem Überwachungssystem der Welt beeindrucken. Sie begehen ihre Straftaten vermummt und kümmern sich nicht darum, ob sie auf einer Videoaufzeichnung zu erkennen sind. In dem Fall hilft nur eine Kombi: Eine Alarmanlage, die bei Einbruch ein lautes Signal von sich gibt und gegebenenfalls gleich die Polizei alarmiert in Verbindung mit einer ausgefeilten Videoüberwachung. Damit schreckt man ab und verfügt im Ernstfall noch über weitere Maßnahmen.

Welche Rolle spielt die Polizei bei einem Einbruch?

Sollte es wider Erwarten doch zu einem Einbruch gekommen sein, ist die Art und Weise der installierten Überwachungstechnik nicht unerheblich. Ein gut getroffenes Bild vom Einbrecher kann den Strafverfolgungsbehörden dabei helfen, den Täter zu schnappen. Unter Umständen kann ein solches Foto auch bei einer öffentlichen Fahndung verwendet werden. Dazu muss es allerdings ausreichend gut aufgelöst sein und zudem das volle Gesicht des Täters zeigen. Moderne Netzwerkkameras bieten mittlerweile eine beachtliche Bildqualität, die auch das Heranzoomen auf kleinste Details erlaubt. Damit erlauben diese Kameras mit höherer Wahrscheinlichkeit eine Identifizierung des Täters. Bestenfalls kommt es aber gar nicht so weit. Funkalarmanlagen sind beispielsweise dafür geeignet, in den eigenen vier Wänden einen sogenannten „stillen Alarm“ einzurichten.

Die hierfür bereitgestellte Geräte sind bestenfalls gut versteckt. Sie geben ein Signal an den Hauseigentümer – etwa aufs Smartphone – dass ein Fenster oder eine Tür geöffnet wurde. Dieser kann dann von einem mobilen Endgerät aus auf die installierte Netzwerkkamera zugreifen und prüfen, ob es sich um einen Einbrecher oder um einen Fehlalarm handelt. Dann kann er dazu übergehen, die Polizei zu alarmieren, die den ahnungslosen Täter bestenfalls auf frischer Tat ertappt. Sollte der Eigentümer einmal nicht rechtzeitig am Handy sein, lassen sich auch Alarmregeln einstellen, etwa: Wenn nach 5 Minuten keine Reaktion erfolgt, alarmiere die Polizei selbstständig. Das läuft natürlich immer Gefahr, einen Fehlalarm auszulösen, der unter Umständen auch eine Strafe fällig machen kann. Ein gutes System ist jedoch nicht besonders anfällig für Fehlalarme, bzw. sind die Kosten für einen solchen geringer als jene, die ein Einbruch mit erheblichem Wertverlust verursachen würde.

Bildquelle:

  • © Sutee Ploykhoksung/123RF.COM

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