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Datenschutz: Das ändert sich bei Apps im Google-Store

Ab April 2022 ist es endlich so weit: App-Entwickler, die ihre Apps im Google Play Store zum Herunterladen anbieten, müssen Nutzer künftig über den Datenschutz ihrer Apps informieren. Viele Google-Kunden hat das gewundert. Denn die meisten sind davon ausgegangen, dass die Entwickler bereits ausreichend Informationen zum Thema Datenschutz bereitstellen. Das ist allerdings ein Irrtum.

So sieht es aktuell aus

App-Entwickler stellen ihre App im Google Play Store zum Herunterladen zur Verfügung und leisten ein paar wichtige Angaben. Beispielsweise in welchen Sprachen die App verfügbar ist, ab welcher Altersklasse sie geeignet ist und welche Funktionen für die App auf dem Smartphone oder Tablet freizuschalten sind. Das beinhaltet aber nicht automatisch die Belehrung zum Datenschutz. Nutzer können bisher nur einstellen, auf welche Funktionen die App zugreifen darf. Damit verhindern Google-Kunden, dass eine App auf das Mikrofon zugreift oder auf die Bildergalerie. Je nach App, bedeutet das aber Einschränkungen und unter Umständen ist die App nicht voll funktionstüchtig, wenn ihr Rechte verwehrt werden.

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Doch wo landen die Daten, die eine App sammelt? Das ist bisher nicht ersichtlich. Google strebt einen Sinneswandel an, auch weil die Konkurrenz auf immer mehr Sicherheit und Datenschutz setzt. Dem amerikanischen Konzern hat die Nachlässigkeit in der Vergangenheit Klagen und Sanktionen eingebracht. Um das zu verhindern, kündigten die US-Amerikaner bereits im Mai 2021 ein umfassendes System an, das künftig für mehr Sicherheit sorgen soll und den Datenschutz der Nutzer stärker berücksichtigt.

Fremdentwickler haften selbstständig

Der Google Store ist nicht für alles haftbar. Das Unternehmen stellt externen App-Entwicklern die Plattform zur Verfügung, um ihre App vertreiben zu können. Für die Entwicklung und dem damit verbundenen Datenschutz haftet der jeweilige App-Entwickler, denn rechtlich lässt sich die Haftung nicht auf Google übertragen. Bisher waren sie weder Google noch dem Nutzer eine Rechenschaft schuldig, das ändert sich bereits ab Oktober 2021.

Entwickler müssen künftig ein Online-Formular im Google Store ausfüllen. Der US-amerikanische Konzern möchte von dem Anbieter unter anderem wissen, wozu welche Daten von Nutzern gespeichert werden. Wer außerhalb des Anbieters auf die Daten Zugriff erhält und wie lange Daten gespeichert werden. Wer das Formular vor der Installation einer neuen App nicht ausfüllt, dem wird die Bereitstellung der geplanten App durch Google untersagt. Für bestehende Apps gibt es eine Übergangszeit bis April 2022. Bis dahin müssen alle Anbieter die Voraussetzungen erfüllen, ansonsten behält sich Google das Recht der Löschung vor.

Erklärung zum Datenschutz

Bevor ein Nutzer eine App herunterlädt, kann dieser unter „App-Datenschutz und Sicherheit“ die Erklärung zum Datenschutz einsehen. Anschließend obliegt es dem Nutzer, ob er die Erklärung akzeptiert. Wie wichtig der Datenschutz für Verbraucher ist, wird unter anderem auf datenschutzfrankfurt.de erklärt. Es lohnt sich, mit den Inhalten auseinanderzusetzen und wichtige Informationen zu sammeln. Interessant ist außerdem, dass Google eine Datenverschlüsselung unterstützt. Nicht alle App-Entwickler installieren diese in ihren Apps. Wer künftig in allen Bereichen seine Daten sichern möchte, nutzt am besten nur noch Apps mit einer Datenverschlüsselung, die sicher vor dem unbefugten Zugriff ist.

Des Weiteren besteht das Auskunftsrecht in der Europäischen Union für Nutzer von Apps und Verbraucher, die einen Vertrag mit einem Anbieter schließen. Um die Einsicht der gespeicherten Daten zu erhalten, müssen die Kunden selbstständig mit den Vertragspartnern Kontakt aufnehmen. Anschließend haben sie das Recht, die Löschung zu beantragen, was allerdings in den meisten Fällen dazu führt, dass die Nutzung der App nicht fortgeführt werden kann.


Bildquelle Titelbild:

  • VideoFlow/shutterstock.com

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